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Knallverbot zum Schutz der Weißstörche

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Im Landkreis Leipzig darf in der Nähe von Storchenhorsten kein Feuerwerk mehr gezündet werden. Wie es von Umweltamt des Landkreises hieß, sind Knallkörper und Höhenfeuerwerke im Umkreis von einem Kilometer verboten. Die Weißstörche würden sonst panikartig die Horste verlassen. Die Eier oder Jungvögel würden dann auskühlen bzw. verhungern. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße geahndet werden. Der Weißstorch gehört zu den streng geschützten Tieren.