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Kündigung wegen Brot unwirksam - Leipzigerin bekommt Recht

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Eine Leipziger Konsum-Kassie­rerin hat jetzt vom Arbeits­ge­richt Recht bekommen. Die 44-Jährige sollte im März ein unver­käuf­li­ches Brot in die Bio-Tonne werfen. Aller­dings wurde es zum Feier­abend in ihrer Tasche entdeckt. Wegen des Verdachts der Unter­schla­gung wurde der Kassie­rerin ohne Abmah­nung sofort gekün­digt. Laut Arbeits­ge­richt war dieser angeb­liche Brot-Diebstahl kein Kündi­gungs­grund, weil die Backware zum einen wertlos und die Frau seit 27 Jahren bei der Konsum­ge­nos­sen­schaft angestellt war und sich dadurch einen entspre­chenden Vertrau­ens­vor­schuss erarbeitet habe. Das Urteil ist aber noch nicht rechts­kräftig.