Kündigung wegen Brot unwirksam - Leipzigerin bekommt Recht
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Eine Leipziger Konsum-Kassiererin hat jetzt vom Arbeitsgericht Recht bekommen. Die 44-Jährige sollte im März ein unverkäufliches Brot in die Bio-Tonne werfen. Allerdings wurde es zum Feierabend in ihrer Tasche entdeckt. Wegen des Verdachts der Unterschlagung wurde der Kassiererin ohne Abmahnung sofort gekündigt. Laut Arbeitsgericht war dieser angebliche Brot-Diebstahl kein Kündigungsgrund, weil die Backware zum einen wertlos und die Frau seit 27 Jahren bei der Konsumgenossenschaft angestellt war und sich dadurch einen entsprechenden Vertrauensvorschuss erarbeitet habe. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.