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Kürzungen bei freien Schulen sind verfassungswidrig

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Aufatmen bei den freien Trägern in Sachsen. Die Einschnitte bei der Finan­zie­rung von Privat­schulen sind verfas­sungs­widrig. Das hat der Verfas­sungs­ge­richtshof in Leipzig am Freitag entschieden. Demnach muss der Gesetz­geber die Regelung bis Ende 2015 komplett neu gestalten. CDU und FDP in Sachsen hatten die Kürzungen im Jahr 2010 beschlossen. Das Kultus­mi­nis­te­rium teilte unter­dessen mit, man werde umgehend Lösungs­vor­schläge erarbeiten. 2010 war beschlossen worden, dass auch freie Schulen Mindest­schü­ler­zahlen errei­chen sollen, neuge­grün­dete Schulen erst nach einer Warte­zeit von vier statt drei Jahren Zuschüsse erhalten und der Schul­geld­er­satz für Kinder aus sozial schwa­chen Familien abgeschafft wird.