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Landesdirektion weist Widerspruch der Bürgerinitiative „Privatisie­rungsbremse“ zurück

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In Leipzig kann der Verkauf von kommu­nalen Eigentum auch künftig mit der einfa­chen Mehrheit im Stadtrat beschlossen werden. Die Landes­di­rek­tion Sachsen hat einen Wider­spruch der Bürger­initia­tive "Priva­ti­sie­rungs­bremse" abgelehnt. Mit dem Bürger­ent­scheid wollte die Initia­tive errei­chen, dass Priva­ti­sie­rungen künftig nur noch mit einer Zweidrit­tel­mehr­heit des Stadt­rates zulässig sind. Nach Auffas­sung der Landes­di­rek­tion ist das aber nicht notwendig. Die Einfüh­rung einer Zweidrit­tel­mehr­heit für die Abstim­mung über den Verkauf von städti­schen Eigentum wäre demnach sogar ein Verstoß gegen die Sächsi­sche Gemein­de­ord­nung.