Landgericht hält Ökostrom-Umlage für rechtmäßig
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Das Landgericht Chemnitz hat eine Musterklage gegen die Ökostrom-Abgabe abgewiesen. Die Umlage sei als noch zulässige Preisregelung zu sehen, hieß es zur Begründung. Der Staat verfolge damit legitime Ziele wie die Verringerung des Kohlendioxidausstoßes und die Förderung der erneuerbaren Energien. Ein Textilhersteller aus dem Vogtland hält die Abgabe über den Strompreis für verfassungswidrig und hatte deshalb geklagt. Die umstrittene Ökostrom-Abgabe sollte so insgesamt gekippt werden.