++ EIL ++

Landgericht hält Ökostrom-Umlage für rechtmäßig

Zuletzt aktualisiert:

Das Landge­richt Chemnitz hat eine Muster­klage gegen die Ökostrom-Abgabe abgewiesen. Die Umlage sei als noch zuläs­sige Preis­re­ge­lung zu sehen, hieß es zur Begrün­dung. Der Staat verfolge damit legitime Ziele wie die Verrin­ge­rung des Kohlen­di­oxid­aus­stoßes und die Förde­rung der erneu­er­baren Energien. Ein Textil­her­steller aus dem Vogtland hält die Abgabe über den Strom­preis für verfas­sungs­widrig und hatte deshalb geklagt. Die umstrit­tene Ökostrom-Abgabe sollte so insge­samt gekippt werden.