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Landgericht lässt Anklage im „Chlorephedrin-Fall“ nur teilweise zu - keine Beweise für bandenmäßigen Handel

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Im so genannten "Chlore­phe­drin-Fall" hat das Landge­richt Leipzig die Anklage nur teilweise zugelassen. Wie ein Sprecher mitteilte, gebe es keine Hinweise, dass die beiden Beschul­digten banden­mäßig mit Drogen gehan­delt hätten. Die zwei Männer im Alter von 32 und 47 Jahren müssen sich nun ledig­lich wegen Beihilfe zum Handel mit Betäu­bungs­mit­teln verant­worten. Für einen Fall liegen dazu Beweise vor, so das Gericht. Der 32-jährige Pharmahändler soll mehr als vier Tonnen Chlore­phe­drin gekauft haben - das sei jedoch noch nicht strafbar. Die Staats­an­walt­schaft vermutet, dass mit der chemi­schen Substand Crystal in Tsche­chien herge­stellt werden sollte. Der Prozess beginnt am 23. Juni.