Landgericht lässt Anklage im „Chlorephedrin-Fall“ nur teilweise zu - keine Beweise für bandenmäßigen Handel
Zuletzt aktualisiert:
Im so genannten "Chlorephedrin-Fall" hat das Landgericht Leipzig die Anklage nur teilweise zugelassen. Wie ein Sprecher mitteilte, gebe es keine Hinweise, dass die beiden Beschuldigten bandenmäßig mit Drogen gehandelt hätten. Die zwei Männer im Alter von 32 und 47 Jahren müssen sich nun lediglich wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln verantworten. Für einen Fall liegen dazu Beweise vor, so das Gericht. Der 32-jährige Pharmahändler soll mehr als vier Tonnen Chlorephedrin gekauft haben - das sei jedoch noch nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass mit der chemischen Substand Crystal in Tschechien hergestellt werden sollte. Der Prozess beginnt am 23. Juni.