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Landgericht lässt Unister-Anklage nur teilweise zu

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Das Landge­richt Leipzig hat die Anklage gegen mehrere Manager der Leipziger Unister-Gruppe nur teilweise  zugelassen. Der Gründer des Inter­net­un­ter­neh­mens sowie mehrere Mitan­ge­klagte sollen sich demnach wegen des Vorwurfs des unerlaubten Betrei­bens von Versi­che­rungs­ge­schäften sowie Steuer­hin­ter­zie­hung verant­worten. Die Anklage wegen straf­barer Werbung über sogenannte Streich­preise auf den Internet-Portalen von Unister (www.fluege.de, www.ab-in-den-urlaub.de) wurde dagegen nicht zur Haupt­ver­hand­lung zugelassen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.  Wann der Prozess beginnt, ist noch offen. Angedacht war Ende April. Die General­staats­an­walt­schaft kann gegen die nur teilweise Zulas­sung jedoch noch Beschwerde einge­legen. Außerdem ist inzwi­schen noch eine weitere Anklage gegen vier Unister-Manager erhoben worden wegen der Praxis des sogenannte Runter­bu­chens. Dabei sollen Ticket-Käufern Preis­vor­teile vorent­halten worden sein. Die Ankla­ge­be­hörde hatte beantragt, beide Verfahren zu verbinden. Darüber hat die Kammer aber noch nicht entschieden. Unister hat die Vorwürfe stets zurück­ge­wiesen. Klares Ziel von Unister-Gründer Thomas Wagner im Steuer­streit sei ein Freispruch. Das Runter­bu­chen sei gängige Praxis in der Reise­branche.