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Landgericht Leipzig: Prozess um Kindesentführung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

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Der Prozess um eine mutmaßliche Kindesentführung ist am Dienstagmorgen gleich nach der Eröffnung unterbrochen worden. Die Anwältin des 12-jährigen Opfers hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. In der Anklageschrift seien bisher noch unbekannte Details enthalten, die das Persönlichkeitsrecht des Mädchens massiv berühren würden. Sollte ihr Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, scheitern, müsste das Mädchen in schlimmsten Fall mit seiner Familie die Stadt verlassen, so die Anwältin des Mädchens. Die Kammer stimmte am Ende dem Ausschluss zu, nur die Urteilsverkündung, voraussichtlich am 6. Dezember, sei dann wieder öffentlich.Im Juni hatte der 36-jährige Angeklagte versucht das Mädchen zu entführen. Das Kind konnte sich aber selbst retten, in dem es mit seinem Handy die Polizei rief.