Landgericht muss erneut über die Affäre um herrenlose Häuser entscheiden
In der Affäre um die sogenannten herrenlosen Häuser wird der Prozess zu großen Teilen nochmal aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch Freisprüche von drei der vier Angeklagten aufgehoben. Nun muss das Landgericht sich wieder mit dem Fall beschäftigen. Das hatte vor zwei Jahren alle Beschuldigten freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte. Laut der Staatsanwaltschaft sollen drei Ex-Rathausmitarbeiter und eine Rechtsanwältin dafür verantwortlich sein, dass in Leipzig jahrelang Immobilien vorschnell für herrenlos erklärt und verkauft wurden, ohne dass nach den rechtmäßigen Erben gesucht wurde. Nur gegen den Freispruch der mitangeklagten Rechtsanwältin hatte der BGH gestern nichts auszusetzen.