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Landgericht muss erneut über die Affäre um herrenlose Häuser entscheiden

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In der Affäre um die sogenannten herren­losen Häuser wird der Prozess zu großen Teilen nochmal aufge­rollt. Der Bundes­ge­richtshof hat am Mittwoch Freisprüche von drei der vier Angeklagten aufge­hoben. Nun muss das Landge­richt sich wieder mit dem Fall beschäf­tigen. Das hatte vor zwei Jahren alle Beschul­digten freige­spro­chen, wogegen die Staats­an­walt­schaft Revision einge­legt hatte. Laut der Staats­an­walt­schaft sollen drei Ex-Rathaus­mit­ar­beiter und eine Rechts­an­wältin dafür verant­wort­lich sein, dass in Leipzig jahre­lang Immobi­lien vorschnell für herrenlos erklärt und verkauft wurden, ohne dass nach den recht­mä­ßigen Erben gesucht wurde. Nur gegen den Freispruch der mitan­ge­klagten Rechts­an­wältin hatte der BGH gestern nichts auszu­setzen.