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Landgericht verhandelt über unerlaubten Waffenbesitz

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Dem 44-jährigen Anklagten werden außerdem Körper­ver­let­zung und Sachbe­schä­di­gung vorge­worfen. Da der mutma­ß­liche Täter psychisch krank sei, müsse zunächst über seine Schuld­fä­hig­keit entschieden werden, so ein Gerichts­spre­cher. Gilt diese als bewiesen, dann drohen dem Angeklagten mehrere Jahre Haft.