Landkreis Leipzig ändert Corona-Regeln
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Im Landkreis Leipzig gilt seit Samstag eine neue Allgemeinverfügung. Der Landkreis reagiert damit auf die gestiegenen Infektionszahlen.
An öffentlichen Orten, an denen der Mindestabstand nicht möglich ist, gilt nun Maskenpflicht – z. B. auf Spielplätzen, Wochenmärkten und an Haltestellen. Zwischen 23 Uhr und fünf Uhr morgens gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde. In der Zeit darf auch nirgends im Landkreis Alkohol verkauft werden. Bei privaten Feiern sind mit maximal zehn Personen zugelassen, bei Großveranstaltungen mit Hygienekonzept bis zu 250 Teilnehmer.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann unter diesem Link eingesehen werden.