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Landtag berät über Fall „Al-Bakr“ - Experten­kommission prüft

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Knapp eine Woche nach dem Tod des Terror­ver­däch­tigen Dschaber al-Bakr hat in Sachsen die parla­men­ta­ri­sche Aufar­bei­tung begonnen. Innen- und Rechts­aus­schuss des Landtags kamen am Dienstag in Dresden zu einer Sonder­sit­zung zusammen, um die Hinter­gründe der Fahndung nach dem 22-jährigen Syrer und dessen späteren Suizid in der Straf­voll­zugs­an­stalt Leipzig zu erhellen. Die Staats­re­gie­rung war wegen des Falls heftig kriti­siert worden und hat eine vierköp­fige Exper­ten­kom­mis­sion unter Leitung des früheren Richters am Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt, Herbert Landau, mit der Prüfung der Vorgänge beauf­tragt.Den Ausschuss­mit­glie­dern gehe es darum, „Sachauf­klä­rung“ zu betreiben, sagte der Vorsit­zende des Rechts­aus­schusses, Klaus Bartl (Linke). Von Justiz­mi­nister Sebas­tian Gemkow und Innen­mi­nister Markus Ulbig (beide CDU) wolle man erfahren, „was wann wie und wo geschehen ist“. Erst dann könnten die Fraktionen und Abgeord­neten Schluss­fol­ge­rungen „perso­neller oder struk­tu­reller Natur“ treffen, meinte Bartl. Es gehe aber auch um die Handha­bung von Terror­ver­däch­tigen in Sachsen. „Wir brauchen Schluss­fol­ge­rungen, wie mit Straf­ver­däch­tigen dieses Formats künftig umzugehen ist.“Neben den beiden Minis­tern nahmen Vertreter des Bundes­kri­mi­nal­amtes und der Bundes­amtes für Verfas­sungs­schutz an der Sonder­sit­zung teil. Es wurde eine Nacht­sit­zung erwartet. Einzel­heiten wollten die Vorsit­zenden und Fraktionen erst am Mittwoch bekannt­geben.Der Vorsit­zende des Innen­aus­schusses, Mario Pecher (SPD), ging aufgrund der vielen Fragen und Anträge nicht davon aus, dass die Sonder­sit­zung zur Beant­wor­tung ausrei­chen werde. Er verwies auf die nächsten „regulären Ausschuss­sit­zungen“, in denen der Fall dann weiter behan­delt werden müsse. Allein die AfD-Fraktion hatte einen Katalog mit 48 Fragen vorge­legt.Bis Jahres­ende soll die Exper­ten­kom­mis­sion der Staats­re­gie­rung Bericht über den Ablauf des Polizei­ein­satzes und der Inhaf­tie­rung Al-Bakrs in der JVA Leipzig vorlegen. Neben Landau gehören dem Gremium auch der frühere Verfas­sungs­schutz­prä­si­dent Heinz Fromm, die Psycho­login und frühere Leiterin der JVA Celle, Katha­rina Benne­feld-Kersten, und der ehema­lige Inspek­teur der Polizei Branden­burg, Jürgen Jakobs, an.Schon am kommenden Montag sollen die Experten erstmals in Dresden zusam­men­kommen und dabei auch ihre künftigen Büroräume in Augen­schein nehmen. Es werde Wert darauf gelegt, die unabhän­gige Kommis­sion „auch in räumli­cher Entfer­nung zur Staats­re­gie­rung“ unter­zu­bringen, sagte Staats­kanz­lei­chef Fritz Jaeckel.Aufgabe der Vier sei es, die Umstände rund um die Fahndung, den polizei­li­chen Zugriff und die Festnahmen Al-Bakrs und seines mutma­ß­li­chen Komplizen Chalil A. in Leipzig und Chemnitz zu unter­su­chen, ebenso die Zusam­men­ar­beit zwischen den Sicher­heits­be­hörden auf Landes- und Bundes­ebene sowie die Suizid­prä­ven­tion in sächsi­schen Haftan­stalten.Auch das Gutachten der Leipziger-JVA-Psycho­login, die Al-Bakr als nicht „akut suizid­ge­fährdet“ einge­stuft hatte, werde geprüft, sagte Jaeckel. „Wir haben den Kommis­si­ons­auf­trag in der breitest mögli­chen Form erteilt.“ Die ergeb­nisse sollen nach einer Kabinetts­be­fas­sung auch dem Landtag zugeleitet werden.Der Syrer Chalil A. wurde am Dienstag in Karls­ruhe einem Haftrichter des Bundes­ge­richts­hofs (BGH) vorge­führt. Vermummte und schwer bewaff­nete Einsatz­kräfte brachten den 33-Jährigen in drei Fahrzeugen mit Blaulicht am Vormittag auf das BGH-Gelände. Er hatte die Wohnung in Chemnitz gemietet, in der Al-Bakr zuletzt gewohnt und den Spreng­stoff gelagert haben soll, mit dem er den Ermitt­lern zufolge einen islamis­ti­schen Anschlag auf einen Berliner Flughafen plante.Die Vorfüh­rung in Karls­ruhe war notwendig, weil Chalil A. zunächst nur aufgrund eines Haftbe­fehls des Amtsge­richts Dresden in Unter­su­chungs­haft gekommen war. Der General­bun­des­an­walt hatte die Ermitt­lungen erst nach dem Fund des hochge­fähr­li­chen Spreng­stoffs TATP übernommen. Seinem Sprecher zufolge soll der Syrer aber weiter in Sachsen in Unter­su­chungs­haft bleiben. (DPA)