Lange Haftstrafen im Obdachlosen-Totschlagsprozess gefordert
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen in Oschatz sind am Freitagvormittag die ersten Plädoyers gehalten wurden. Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Hauptangeklagten 10 beziehungsweise 13 Jahre Haft wegen Totschlags. Für drei weitere Beschuldigte, die an den tödlichen Tritten gegen den Obdachlosen beteiligt waren, plädierte die Staatsanwaltschaft auf drei Jahre Jugendstrafe. Ein 38-Jähriger, der bei dem Übergriff nicht mitgemacht hatte, aber auch nicht eingeschritten war, soll ein Jahr auf Bewährung erhalten. Die Beschuldigten hatten laut Anklage im Mai 2011 einen 50-jährigen Obdachlosen zu Tode geprügelt. Ob heute noch das Urteil fällt, ist unklar. Zunächst werden noch die Plädoyers von allen sechs Verteidigern erwartet.