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Lange Haftstrafen im Obdachlosen-Totschlagsprozess gefordert

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Im Prozess um den gewalt­samen Tod eines Obdach­losen in Oschatz sind am Freitag­vor­mittag die ersten Plädoyers gehalten wurden. Die Staats­an­walt­schaft forderte für die beiden Haupt­an­ge­klagten 10 bezie­hungs­weise 13 Jahre Haft wegen Totschlags. Für drei weitere Beschul­digte, die an den tödli­chen Tritten gegen den Obdach­losen betei­ligt waren, plädierte die Staats­an­walt­schaft auf drei Jahre Jugend­strafe. Ein 38-Jähriger, der bei dem Übergriff nicht mitge­macht hatte, aber auch nicht einge­schritten war, soll ein Jahr auf Bewäh­rung erhalten. Die Beschul­digten hatten laut Anklage im Mai 2011 einen 50-jährigen Obdach­losen zu Tode geprü­gelt. Ob heute noch das Urteil fällt, ist unklar. Zunächst werden noch die Plädoyers von allen sechs Vertei­di­gern erwartet.