Lange Haftstrafen im Prozess um Chemnitzer Macheten-Mord
Im Prozess um den Mord an einem Chemnitzer im Stadtteil Ebersdorf sind am späten Abend die Urteile gesprochen worden. Die Witwe des Opfers wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Als Komplize muss ihr ehemaliger Geliebter für 13 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Mit dem Richterspruch folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei dem Urteil kam die sogenannte Kronzeugenregelung zur Anwendung. Denn der 39-jährige Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und so den Fall aufgeklärt: er sei von der Frau zu der Tat angestiftet worden. Die Kenianerin selbst wies im Prozess alle Schuld von sich. Die beiden hatten im September den Ehemann der 31-Jährigen gemeinschaftlich mit einer Machete ermordet. Er starb durch einen Halsschnitt, während er Sex mit seiner Frau hatte. "Das ist ein Verletzungsbild, das wohl einzigartig ist", sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger. Dabei seien auch die Achillessehnen der Mitangeklagten durchtrennt worden. Dies ist laut der Richterin nur gemeinschaftlich möglich gewesen. Der Nebenklage-Anwalt hatte betont, der Mann sei bestialisch abgeschlachtet worden. Er vertritt den Sohn des Opfers. Vor dem Mord hatte es laut dem Angeklagten auch den Versuch gegeben, das Opfer mit Crystal Meth zu vergiften. In einer früheren Urinprobe des Opfers war tatsächlich Methamphetamin nachgewiesen worden. Auch habe die Ehefrau ihn aufgefordert, sich nach einem Auftragsmörder und dem Kauf einer Waffe zu erkundigen, sagte der 39-Jährige aus. In seinen letzten Worten entschuldigte sich der Angeklagte erneut bei den Angehörigen des Opfers und betonte, dass es ihm unendlich leid tue, was er getan habe. Die Witwe hatte auf der Anklagebank hingegen jegliche Schuld von sich gewiesen. Sie sagte aus, drei Maskierte hätten das Ehepaar überfallen, den Mann getötet und sie schwer verletzt. Laut Staatsanwalt bestätigte sich diese Darstellung durch die Ermittlungen nicht. Sie sei widerlegt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage wiesen darauf hin, dass die Frau zahlreiche widersprüchliche Angaben zu ihrem Leben insgesamt und zum Tattag im besonderen gemacht habe. "So ein verlogener Mensch, der andere gegeneinander ausspielt, ist mir noch nicht begegnet", sagte der Ankläger. Die Ehefrau habe eine Dreiecksbeziehung geführt: erstens mit ihrem Ehemann, zweitens mit dem Vater ihrer älteren Tochter und drittens einem weiteren Geliebten, mit dem sie seit 2016 einen gemeinsame Tochter hat. "Wir hatten hier ein skurriles Beziehungsgeflecht", sagte der Staatsanwalt.