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Lebenslange Haftstrafe für Fahrstuhlmörder

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Lebens­lange Haftstrafe für den sogenannten Fahrstuhl­mörder - Das Landge­richt Leipzig hat den 30-jährigen Angeklagten des Mordes in Tatein­heit mit versuchtem Mord schuldig gespro­chen.

Er tötete einen Bekannten, indem er ihn einen Fahrstuhl­schacht in Leipzig-Grünau herun­ter­stieß. Außerdem hat er einen anderen Bekannten unter Drogen gesetzt und auf die Bahnschienen bei Rückmars­dorf gelegt. Das Opfer konnte sich in letzter Minute retten.

Das Gericht hat bei diesen Taten noch die beson­dere Schwere der Schuld festge­stellt - sein Handeln sei perfide, nieder­trächtig und heimtü­ckisch gewesen, so die Richter.