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Leipzig ändert Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

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Die Stadt Leipzig hat das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit noch einmal ausgedehnt und verlängert. Seit Donnerstag gilt es im gesamten Innenstadtbereich, also dem Gebiet, das vom Innenstadtring eingeschlossen wird. Zusätzlich gilt es u. a. auch in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Parkplätzen, vor und in Bahnhöfen sowie in Parks. In privaten Räumen greift das Alkoholverbot nicht. Alkoholische Getränke dürfen außerdem nur in verschlossenen Behältern verkauft werden.

Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 150 Euro. Das Alkoholverbot soll bis 31. März gelten. Die Stadt reagiert damit auf eine Verfügung des Freistaats, über Alkoholverbote selbst zu entscheiden.