Leipzig erlässt Gewerbetreibenden verschiedene Sondernutzungsgebühren
Um Gewerbetreibende zu entlasten, die derzeit aufgrund des Lockdowns kaum Einnahmen haben, erlässt die Stadt in bestimmten Fällen die Sondernutzungsgebühren für das laufende Jahr. Da es sich in der Regel um Jahresgebühren handelt, gilt dies auch rückwirkend für die vorangegangenen Wochen. Dies hat Oberbürgermeister Burkhard Jung jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg und dem Dezernatsleiter für Wirtschaft, Arbeit und Digitales, Clemens Schülke, entschieden. Für 2020 war diese Gebührenaussetzung bereits erfolgt, so heißt es in einer Mitteilung.
Je nach Sondernutzung genehmigen Ordnungsamt, Marktamt oder Verkehrs- und Tiefbauamt die Anträge. Die geringen Verwaltungskosten für die Prüfung muss die Stadt auch in 2021 erheben. Sondernutzungen im Zusammenhang mit Baustellen sowie weitere Sondernutzungen sind weiter gebührenpflichtig. Auch nicht genehmigte Sondernutzungen werden in diesem Jahr gebührenpflichtig sein.
Die Stadt verzichtet mit dem Gebührenerlass auf geschätzte Einnahmen in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für in Leipzig tätige Unternehmen abzumildern.
