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Leipzig lockert Corona-Regeln - Schulen und Kitas im Normalbetrieb

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Ab Montag werden in Leipzig die Corona-Regeln gelockert. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaats vor. In Leipzig liegt die Inzidenz seit einer Woche stabil unter 50. Was nun bei uns in der Stadt gilt, lesen Sie hier zusammengefasst. Die Verordnung gilt bis zum 13. Juni 2021. 

Bildung

Schulen und Kitas dürfen wieder in den Regelbetrieb starten. Der Wechselunterricht fällt damit weg. Kinder und Personal müssen sich aber weiterhin zweimal in der Woche testen lassen. Allerdings entfällt die Testpflicht für Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen. Sie müssen aber weiterhin eine medizinische Maske tragen. Außerdem startet auch wieder der Schwimmunterricht. 

Schulfahrten sind bislang noch nicht erlaubt, sollen aber ab der nächsten Corona-Schutzverordnung ab dem 14. Juni wieder möglich werden.

Gastronomie und Einzelhandel

Restaurants dürfen nun wieder ihre Innenräume öffnen. Die Kontakterfassung und -nachverfolgung gilt weiterhin. Zudem ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test erforderlich, sobald mehrere Haushalte an einem gemeinsamen Tisch sitzen. 

Im Einzelhandel kann wieder ohne Termin eingekauft werden. Kunden brauchen jedoch weiterhin einen negativen Corona-Test oder müssen geimpft oder genesen sein.

Kontaktbeschränkungen

Es dürfen sich ab sofort wieder zehn Personen aus ganz unterschiedlichen Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren zählen nicht. 

Sport

Zudem gibt es Lockerungen im Bereich Sport: Kontaktsport ist im Außenbereich weitestgehend ohne Einschränkungen erlaubt. In Sporthallen oder Innenbereichen dürfen maximal 30 Personen trainieren. Auch hier sind ein tagesaktueller Test und die Kontakterfassung erforderlich. Auch Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen. Genauso wie die Freibäder in der Stadt - mit Hygienekonzept und Kontakterfassung. 

Weitere Lockerungen ab einer stabilen Inzidenz unter 35 

Weitere Lockerungen treten in Kraft, sobald die Inzidenz 14 Tage in Folge unter 35 liegt. Dann würde z.B. die Testpflicht im Einzelhandel und in der Außengastronomie wegfallen. Zudem müssten sich Besucher von Zoos, Freizeitparks und Kulturstätten nicht mehr auf Corona testen lassen.