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Leipzig ordnet Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden an

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In den Gebäuden der Leipziger Stadtverwaltung gilt seit Mittwoch eine Maskenpflicht. Nach Angaben der Stadt muss in Fluren, Treppenhäusern, Gängen und Wartebereichen ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die Anordnung gilt sowohl für Mitarbeiter als auch für Besucher. Ausgenommen von der Regelung sind Schulen, Kitas und Menschen mit einem ärztlichen Attest. Die Regelung gilt vorerst bis zum Ende des Jahres.