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Leipziger Bundesver­wal­tungsgericht für nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

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Am Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig ist eine Grund­satz­ent­schei­dung zum Alkohol­ver­kauf an Tankstellen gefällt worden. Nach Meinung der Richter dürfen Kommunen den Tankstellen verbieten nachts Alkohol heraus­zu­geben – damit wurde eine Entschei­dung der pfälzi­schen Stadt Franken­thal für rechtens erklärt. Die Stadt­ver­wal­tung hatte nach Ruhestö­rungen den Verkauf bestimmter Alkohol­ra­tionen nur an Reisende erlaubt. Die Leipziger Richter betonten, der Fall habe eine grund­sätz­liche Bedeu­tung und kläre eine strit­tige Ausle­gung in den Laden­öff­nungs­ge­setzen.