Leipziger Gericht prüft Corona-Zwangsschließungen
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In der Frühphase der Corona-Pandemie durften Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern nicht öffnen. Auch Absperrungen zur Begrenzung der Verkaufsfläche waren nicht gestattet. Ob das rechtens war, darüber verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte die Betreiberin eines Elektronikfachmarktes - und zwar gegen eine sächsische Corona-Schutzverordnung aus dem Frühjahr 2020. Wann und ob eine Entscheidung fällt, ist noch nicht absehbar.