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Leipziger Notarzt am Amtsgericht freigesprochen

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Im Prozess um den Tod eines Patienten hat das Amtsge­richt Leipzig den angeklagten Notarzt freige­spro­chen. Die Staats­an­walt­schaft hatte ihm Behand­lungs­fehler bei der Beatmung eines Mannes vorge­worfen. Daraufhin war der Patient gestorben. Dieser Fehler hätte nach Ansicht der Anklage mit einem EKG-Gerät verhin­dert werden können. Ob dieses aller­dings am Tag des Einsatzes im Rettungs­wagen war, konnte nicht bewiesen werden.