Leipziger Notarzt am Amtsgericht freigesprochen
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Im Prozess um den Tod eines Patienten hat das Amtsgericht Leipzig den angeklagten Notarzt freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Behandlungsfehler bei der Beatmung eines Mannes vorgeworfen. Daraufhin war der Patient gestorben. Dieser Fehler hätte nach Ansicht der Anklage mit einem EKG-Gerät verhindert werden können. Ob dieses allerdings am Tag des Einsatzes im Rettungswagen war, konnte nicht bewiesen werden.