Leipziger Ordnungsamt: Corona-Spaziergänge sind Demonstrationen
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In Leipzig und ganz Sachsen wird seit einiger Zeit montags mit „Spaziergängen“ gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Das Leipziger Ordnungsamt hat nun darauf hingewiesen, dass diese Spaziergänge rechtlich wie Demonstrationen zu bewerten seien.
In den Sozialen Netzwerken werde seit Wochen für diese Spaziergänge aufgerufen. Die Teilnehmer seien angehalten, auf Abstände zu achten, um Ansammlungen zu vermeiden. Dies suggeriere laut Stadt einen rechtskonformen Protest. Als Demonstration gelten jedoch alle Zusammenkünfte ab zwei Personen, die auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung abzielen, so das Ordnungsamt. Deswegen sind nur zehn Personen erlaubt.