- Der Eingang vom Landgericht Leipzig, hier fand der Prozess statt. (Symbolbild)
Leipziger Scheren-Stecher kommt mit ziemlich milder Strafe davon
Der 40-Jährige Benjamin S., der letzten Sommer einer Nabu-Mitarbeiterin mit einer Schere in den Hals gestochen hat, wurde gestern Abend vom Landgericht Leipzig verurteilt. Der Leipziger muss wegen muss für viereinhalb Jahre hinter Gitter - wegen sexuellen Übergriffs mit schwerer Körperverletzung. Er hatte eine 22-jährigen Mitarbeiterin des NABU in seiner Wohnung äußerst brutal angegriffen, nachdem sie ihm eine Mitgliedschaft im Förderverein verkauft hatte - für monatlich 10 Euro. Etwa eine halbe Stunde habe das Martyrium gedauert, wie uns ein Gerichtssprecher erklärt hat. Der Fall hatte letztes Jahr überregional für Schlagzeilen gesorgt.
Das ist passiert
Der arbeitslose Gärtner hatte die Vorwürfe in der Verhandlung weitestgehend eingeräumt. Er hatte die junge Frau hereingebeten und sich seiner Aussage nach später von dem Vertragsabschluss überrumpelt gefühlt, weil er glaubte, nur einmalig 10 Euro zu zahlen. Dann sei es zur Kurzsschlussreaktion gekommen. S. rammte der 22-Jährigen plötzlich von hinten eine Schere in den Hals und prügelte anschließen wild auf sie ein.
Während der halbstündigen Auseinandersetzung soll er immer mal wieder aufgehört haben und sich reumütig gezeigt haben. Allerdings soll er sie auch begrabscht haben, weil sie in ihrer Todesangst anbot, dass er alles mit ihr machen konnte. Die Frau konnte schließlich auf die Straße flüchten und so dem Martyrium entkommen.
Darum fiel die Strafe relativ niedrig aus
Die Strafe (4 Jahre und 6 Monate Haft) ist laut dem Gericht nur deshalb so gering ausgefallen, weil der Mann offenbar wegen seiner schlechten Kindheit unter Entwicklungsdefiziten leidet und das Ganze wohl eine ungeplante Kurzschlussreaktion gewesen sei. Allerdings ist der Mann kein unbeschriebenenes Blatt. Er hatte schon Vorstrafen wegen verschiedener Körperverletzungen.
