Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung darf nicht mehr zu Gegendemos aufrufen
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Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung darf künftig nicht mehr zu Gegendemos aufrufen. Das geht aus einem Grundsatzurteil am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hervor. In dem konkreten Fall hatte der Oberbürgermeister aus Düsseldorf die Anwohner unter anderem dazu aufgerufen, das Licht auf einer Demoroute auszuschalten und sich an einer Gegendemo zu beteiligen. Beides verstößt laut Bundesverwaltungsgericht gegen das Gesetz. Amtsträger dürfen sich an dem politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung beteiligen, ihn aber nicht lenken. Auch Oberbürgermeister Burkhard Jung hatte vor drei Jahren dazu aufgerufen, sich an einer Demo gegen Legida zu beteiligen.