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Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung darf nicht mehr zu Gegendemos aufrufen

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Leipzigs Oberbür­ger­meister Burkhard Jung darf künftig nicht mehr zu Gegen­demos aufrufen. Das geht aus einem Grund­satz­ur­teil am Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig hervor. In dem konkreten Fall hatte der Oberbür­ger­meister aus Düssel­dorf die Anwohner unter anderem dazu aufge­rufen, das Licht auf einer Demoroute auszu­schalten und sich an einer Gegen­demo zu betei­ligen. Beides verstößt laut Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt gegen das Gesetz. Amtsträger dürfen sich an dem politi­schen Meinungs­bil­dungs­pro­zess der Bevöl­ke­rung betei­ligen, ihn aber nicht lenken. Auch Oberbür­ger­meister Burkhard Jung hatte vor drei Jahren dazu aufge­rufen, sich an einer Demo gegen Legida zu betei­ligen.