Leipzig lockert ab Freitag - Freisitze offen, Grundschulen wieder im Regelunterricht
Die 7-Tages-Inzidenz lag in unserer Stadt nun fünf Werktage in Folge unter 100. Damit werden die Corona-Regeln ab Freitag gelockert, es greift die aktuelle sächsische Corona-Verordnung. So werden z.B. die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Zudem dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen.
Kultur und Gastronomie
Außengastronomie und Biergärten dürfen am Freitag wieder aufmachen. Auch Kinos können ab Montag ihren Betrieb wieder aufnehmen. Es gelten aber strenge Hygieneregeln: Terminbuchung, Kontaktnachverfolgung und ein tagesaktueller negativer Corona-Test oder eine vollständige Corona-Impfung müssen nachgewiesen werden.
Die städtischen Kulturhäuser dürfen ab Montag wieder aufmachen. Laut Stadt werden sie in den kommenden Tagen entscheiden, wann genau sie wieder öffnen.
Bei der Kontaktnachverfolgung empfiehlt die Stadt, auf die Corona-Warnapp zu setzen.
Der Zoo Leipzig hat bereits wieder geöffnet. Der Wildpark bleibt jedoch geschlossen, weil Einlasskontrollen personell nicht gestemmt werden können.
Bildung und Sport
Die Grundschulen dürfen ab Montag wieder in den Regelbetrieb starten. Masken - und Testpflicht bleiben für Schüler und Lehrer aber bestehen. Auch der Schwimmunterricht wird ab Montag wieder aufgenommen.
Zudem dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ab Freitag wieder in Gruppen von bis zu 20 Pesonen Sport treiben. Kontaktfreier Sport ist an der frischen Luft ohne Beschränkungen möglich. Bei Sport in der Halle muss ein tagesaktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden.
Baumärkte
Baumärkte werden ab Freitag dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt. Heißt: Es muss kein Termin mehr vereinbart werden, zudem wird auch kein negativer Corona-Test mehr gebraucht.
Maskenpflicht
In den Fußgängerzonen muss ab sofort keine Maske mehr getragen werden. Die Stadt appelliert jedoch an die Bürgerinnen und Bürger, eine medizinische Maske aufzusetzen, sobald ein Abstand von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt bleibt bestehen.
Übersteigt die Inzidenz den Wert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird am übernächsten Tag nachgeschärft.