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Londoner KWL-Prozess: Gericht lässt Berufung der UBS nicht zu

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Im Millio­nen­streit zwischen der Schweizer Großbank UBS und den Leipziger Wasser­werken hat die Stadt einen weiteren Etappen­sieg errungen. Die Berufung der Bank gegen das Urteil des Londoner High Courts wurde zunächst abgewiesen.  Die UBS hatte von Leipzig bis zu 350 Millionen Euro als Schadens­er­satz für geplatzte Finanz­wetten gefor­dert. Die Stadt hatte in erster Instanz mit ihrer Sicht­weise Recht bekommen, die Geschäfte seien von einem Geschäfts­führer Klaus Heininger illegal und ohne die Kenntnis der Aufsichts­gre­mien zustande gekommen und damit nichtig.   Damit ist auch klar, dass die Großbank UBS einen Großteil der Prozess­kosten tragen muss. Die genaue Höhe wird erst im kommenden Jahr feststehen.