Londoner KWL-Prozess: Gericht lässt Berufung der UBS nicht zu
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Im Millionenstreit zwischen der Schweizer Großbank UBS und den Leipziger Wasserwerken hat die Stadt einen weiteren Etappensieg errungen. Die Berufung der Bank gegen das Urteil des Londoner High Courts wurde zunächst abgewiesen. Die UBS hatte von Leipzig bis zu 350 Millionen Euro als Schadensersatz für geplatzte Finanzwetten gefordert. Die Stadt hatte in erster Instanz mit ihrer Sichtweise Recht bekommen, die Geschäfte seien von einem Geschäftsführer Klaus Heininger illegal und ohne die Kenntnis der Aufsichtsgremien zustande gekommen und damit nichtig. Damit ist auch klar, dass die Großbank UBS einen Großteil der Prozesskosten tragen muss. Die genaue Höhe wird erst im kommenden Jahr feststehen.