Märzenbecher dürfen nicht gepflückt werden
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Weil sie unter Naturschutz stehen, dürfen Märzenbecher nicht gepflückt werden. Das teilte jetzt das Umweltamt der Stadt mit. Verstöße dagegen, selbst wenn es sich um ein kleines Sträußchen handelt, werden mit Geldstrafen geahndet. Da neben dem Märzenbecher noch andere Arten besonders geschützt sind, hat die Stadt Leipzig zum Thema „Naturschutz und Pflanzen sammeln“ ein Merkblatt veröffentlicht. Dieses Merkblatt ist in den Bürgerämtern und im Umweltinformationszentrum zu erhalten.