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Märzenbecher dürfen nicht gepflückt werden

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Weil sie unter Natur­schutz stehen, dürfen Märzen­be­cher nicht gepflückt werden. Das teilte jetzt das Umweltamt der Stadt mit. Verstöße dagegen, selbst wenn es sich um ein kleines Sträu­ßchen handelt, werden mit Geldstrafen geahndet.  Da neben dem Märzen­be­cher noch andere Arten beson­ders geschützt sind, hat die Stadt Leipzig zum Thema „Natur­schutz und Pflanzen sammeln“ ein Merkblatt veröf­fent­licht. Dieses Merkblatt ist in den Bürger­äm­tern und im Umwelt­in­for­ma­ti­ons­zen­trum zu erhalten.