Maximal 15 % Mieterhöhung – Kappungsgrenze soll erneuert werden
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Vermieter sollen auch künftig bei bestehenden Mietverträgen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 % Prozent - bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete - erhöhen dürfen.
Der Stadtrat hat beschlossen, dass sich Oberbürgermeister Burkhard Jung beim Freistaat dafür einsetzt, dass die Verordnung zur Kappungsgrenze auch nach dem 30. Juni 2020 gilt. Dann würde sie auslaufen.
Seit vergangenem Jahr ist die abgesenkte Kappungsgrenze in Leipzig in Kraft.