„Mein Leipzig lob ich mir“ darf am Ring wieder leuchten
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Die historische Reklame "Mein Leipzig lob ich mir" darf wieder leuchten. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden. Die Eigentümer der Höfe am Brühl wollten die Reklame schon zur Eröffnung an ihrer Außenfassade anbringen. Das gegenüberliegende Marriothotel klagte dagegen. Begründung: Die Leuchtschrift würde ihre Gäste belästigen.Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts darf sie künftig tagsüber bis 22 Uhr leuchten.