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„Mein Leipzig lob ich mir“ darf am Ring wieder leuchten

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Die histo­ri­sche Reklame "Mein Leipzig lob ich mir" darf wieder leuchten. Das hat das Verwal­tungs­ge­richt Leipzig entschieden. Die Eigen­tümer der Höfe am Brühl wollten die Reklame schon zur Eröff­nung an ihrer Außen­fas­sade anbringen. Das gegen­über­lie­gende Marriot­hotel klagte dagegen. Begrün­dung: Die Leucht­schrift würde ihre Gäste beläs­tigen.Nach dem Urteil des Verwal­tungs­ge­richts darf sie künftig tagsüber bis 22 Uhr leuchten.