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Mord an eigener Freundin: Staatsan­waltschaft forderte lebenslange Haft für Angeklagten

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Im Prozess um den Mord an der eigenen Freundin hat die Staats­an­walt­schaft für den Angeklagten eine lebens­lange Haftstrafe gefor­dert. Zudem die Feststel­lung der beson­deren Schwere der Schuld. Der 28-Jährige soll die junge Mutter im vergan­genen September nieder­ge­sto­chen haben. In ihrem Plädoyer bezeich­nete die Staats­an­wältin den Mord als heimtü­ckisch und brutal. 14 Mal soll Michel K. in der gemein­samen Wohnung in Plagwitz auf die 31-Jährige einge­sto­chen haben. Dann fesselte er sein Opfer - es sollte wie ein Überfall aussehen. Um sich ein Alibi zu verschaffen, brach der Angeklagte in ein Autohaus ein. Bei der Polizei spielte er den besorgten Freund. Die Vertei­di­gung dagegen plädierte auf sechs Jahre Haft wegen Totschlags. Das Urteil soll am Montag fallen.