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Mord an Heike Wunderlich - Angeklagter gesteht gegenüber Mithäftling

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Überra­schende Wende im Wunder­lich-Prozess: Laut dem Vorsit­zenden Richter Klaus Hartmann gibt es ein sogenanntes Zellen­ge­ständnis des Angeklagten. Demnach soll der 61-Jährige die Tat einem Mithäft­ling in der Haftan­stalt Zwickau gegen­über einge­räumt haben. Dort sitzt der Beschul­digte derzeit in Unter­su­chungs­haft. Im Prozess schwieg er bislang zu den Vorwürfen. Das Geständnis soll im Laufe des Verhand­lungs­tages am Montag erörtert werden. Dem Frührentner aus dem thürin­gi­schen Gera wird vorge­worfen, am 9. April 1987 die damals 18-jährige Heike Wunder­lich nahe Plauen im Vogtland verge­wal­tigt und getötet zu haben. Erst durch moderne DNA-Analysen konnte er als mutma­ß­li­cher Täter ermit­telt werden.