Mordprozess um Jasmin K. - Staatsanwaltschaft legt Revision ein
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Das Urteil im Mordprozess um Jasmin K. aus Frohburg ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatanwaltschaft hat Revision beim Landgericht eingelegt. Damit wird der Urteilsspruch erneut geprüft. Grund der Revision ist, dem Landgericht zufolge, die lebenslange Freiheitsstrafe für Sebastian S. von 15 Jahren. Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen die besonder Schwere der Schuld. Damit könnte der 24-Jährige nicht schon vorzeitig entlassen werden. Sebastian S. soll die 19-jährige Jasmin K. nach einem gemeinsamen Discobesuch im Juni 2014 erst vergewaltigt und dann erdrosselt haben.