++ EIL ++

Mordprozess um Jasmin K. - Staatsan­waltschaft legt Revision ein

Zuletzt aktualisiert:

Das Urteil im Mordpro­zess um Jasmin K. aus Frohburg ist noch nicht rechts­kräftig. Die Staat­an­walt­schaft hat Revision beim Landge­richt einge­legt. Damit wird der Urteils­spruch erneut geprüft. Grund der Revision ist, dem Landge­richt zufolge, die lebens­lange Freiheits­strafe für Sebas­tian S. von 15 Jahren. Die Staats­an­walt­schaft fordert dagegen die besonder Schwere der Schuld. Damit könnte der 24-Jährige nicht schon vorzeitig entlassen werden. Sebas­tian S. soll die 19-jährige Jasmin K. nach einem gemein­samen Disco­be­such im Juni 2014 erst verge­wal­tigt und dann erdros­selt haben.