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Motorboote auf Zwenkauer See dürfen fahren

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Der Motor­boot-Streit am Zwenkauer See ist vorbei. Wie das Landratsamt mitteilte, gilt damit die im Mai vorge­legte Master­ge­neh­mi­gung für alle Nutzer. Das bedeutet, ab sofort dürfen maximal 320 Motor­boote auf dem See fahren. Auch Verbren­nungs­mo­toren sind erlaubt. Zudem gilt eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von zehn Stunden­ki­lo­me­tern. Mehrere Umwelt­ver­bände hatten gegen die Geneh­mi­gung versucht Einspruch zu erheben, da sie eine Verpes­tung der Umwelt fürchten. Die Master­ge­neh­mi­gung ist jetzt rechtens.