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Mutmaßlicher Messerstecher aus Bad Düben zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

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Der mutma­ß­liche Messer­ste­cher aus Bad Düben muss für vierein­halb Jahre hinter Gitter. Das Landge­richt Leipzig verur­teilte den 56-Jährigen am Freitag wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung. Der Beschul­digte hatte im Februar aus Eifer­sucht einen jungen Mann nieder­ge­sto­chen, weil dieser sich mit der Frau des Täters unter­halten hatte. Das Opfer wurde dabei schwer verletzt. Zu Beginn des Prozess lautete die Anklage noch versuchter Mord. Da der 56-Jährige aber während seiner Tat vom Opfer abließ, wurde diese zu gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung abgeschwächt.