Nach Archäologie-Unglück im Böttchergässchen: Prozess gegen Grabungsleiter
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Nachdem im Mai 2009 eine Archäologin bei Ausgrabungen im Böttchergässchen tödlich verunglückt war, muss sich der zuständige Grabungsleiter im Dezember vor dem Amtsgericht verantworten. Der 47-jährige Peter T. soll bei der Planung der Archäologiestätte seine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor.Am 4. Mai vergangenen Jahres war bei Ausgrabungen im Böttchergässchen eine drei Meter hohe Mauer plötzlich umgefallen und begrub eine 56-jährige Mitarbeiterin des Landratsamtes für Archäologie unter sich. Die Frau erlag einen Tag später ihren schweren Verletzungen.