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Nach Attentat auf Finanzbeamten – Angeklagter offenbar nicht zurechnungsfähig

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Im Prozess wegen des Atten­tats auf einen Leipziger Finanz­be­amten hat der Angeklagte heute die Tat gestanden. Er habe ein Zeichen setzen wollen – und zwar wegen ungerecht­fer­tigter Steuer­nach­zah­lungen, so seine Begrün­dung am Landge­richt. Thomas K.  ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Der 48-Jährige hatte im vorigen Jahr den Finanz­be­amten ohne Vorwar­nung mit Spiritus übergossen. Anschlie­ßend versuchte er, ihn anzuzünden. Ein Kollege des Opfers konnte Schlim­meres verhin­dern. Am ersten Prozesstag heute wurde ein Gutachten vorge­legt, dass die geistige Zurech­nungs­fä­hig­keit von Thomas K. anzwei­felt. Laut vorsit­zendem Richter komme auch eine Unter­brin­gung in der Psych­ia­trie infrage.