Nach Attentat auf Finanzbeamten – Angeklagter offenbar nicht zurechnungsfähig
Zuletzt aktualisiert:
Im Prozess wegen des Attentats auf einen Leipziger Finanzbeamten hat der Angeklagte heute die Tat gestanden. Er habe ein Zeichen setzen wollen – und zwar wegen ungerechtfertigter Steuernachzahlungen, so seine Begründung am Landgericht. Thomas K. ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Der 48-Jährige hatte im vorigen Jahr den Finanzbeamten ohne Vorwarnung mit Spiritus übergossen. Anschließend versuchte er, ihn anzuzünden. Ein Kollege des Opfers konnte Schlimmeres verhindern. Am ersten Prozesstag heute wurde ein Gutachten vorgelegt, dass die geistige Zurechnungsfähigkeit von Thomas K. anzweifelt. Laut vorsitzendem Richter komme auch eine Unterbringung in der Psychiatrie infrage.