Nach Freispruch im Regatta-Prozess - Staatsanwaltschaft geht in Revision
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Kein Ende im Prozess um das tödliche Ruderunglück auf dem Elsterflutbett. Nachdem der Regatta-Veranstalter Jens G. am letzten Freitag in zweiter Instanz freigesprochen wurde, geht nun die Staatsanwaltschaft in Revision. Sie will das Urteil auf mögliche Rechtsfehler prüfen lassen. Bei dem Unglück im April 2008 ist der 12-jährige Maximilian ertrunken, nachdem ein mit insgesamt fünf Kindern besetztes Boot gekentert war. Laut aktuellem Urteil hatte Jens G. alles getan, um die Regatta abzusichern. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings der Ansicht, er hätte das Kinder-Rennen wegen des leichten Hochwassers absagen müssen.