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Nach Freispruch im Regatta-Prozess - Staatsan­waltschaft geht in Revision

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Kein Ende im Prozess um das tödliche Ruder­un­glück auf dem Elster­flut­bett. Nachdem der Regatta-Veran­stalter Jens G. am letzten Freitag in zweiter Instanz freige­spro­chen wurde, geht nun die Staats­an­walt­schaft in Revision. Sie will das Urteil auf mögliche Rechts­fehler prüfen lassen. Bei dem Unglück im April 2008 ist der 12-jährige Maximi­lian ertrunken, nachdem ein mit insge­samt fünf Kindern besetztes Boot geken­tert war. Laut aktuellem Urteil hatte Jens G. alles getan, um die Regatta abzusi­chern. Die Staats­an­walt­schaft ist aller­dings der Ansicht, er hätte das Kinder-Rennen wegen des leichten Hochwas­sers absagen müssen.