Nach Mord an an Kamal K. - Bundesgerichtshof bestätigt Leipziger Urteil
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Nach dem Mord an dem Iraker Kamal K. im Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Leipziger Landgerichts bestätigt. Danach muss der heute 33-jährige Täter für 13 Jahre ins Gefängnis, anschließend kommt er in Sicherungsverwahrung. Die Leipziger Richter hatten den Neonazi im Juli letzten Jahres wegen Mordes aus Ausländerhass verurteilt – die Verteidigung ging daraufhin in Revision. Der Bundesgerichtshof lehnte diese als unbegründet ab. Das 19-jährige Opfer Kamal K. war am Hauptbahnhof von dem Täter und einem Komplizen grundlos beschimpft und angegriffen worden. Kurz darauf stach der Verurteilte dem Iraker dann mit einem Klappmesser in den Bauch. Kamal K. starb wenig später im Krankenhaus.