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Nach Mord an an Kamal K. - Bundesge­richtshof bestätigt Leipziger Urteil

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Nach dem Mord an dem Iraker Kamal K. im Oktober 2010 hat der Bundes­ge­richtshof das Urteil des Leipziger Landge­richts bestä­tigt. Danach muss der heute 33-jährige Täter für 13 Jahre ins Gefängnis, anschlie­ßend kommt er in Siche­rungs­ver­wah­rung. Die Leipziger Richter hatten den Neonazi im Juli letzten Jahres wegen Mordes aus Auslän­der­hass verur­teilt – die Vertei­di­gung ging daraufhin in Revision. Der Bundes­ge­richtshof lehnte diese als unbegründet ab. Das 19-jährige Opfer Kamal K. war am Haupt­bahnhof von dem Täter und einem Komplizen grundlos beschimpft und angegriffen worden. Kurz darauf stach der Verur­teilte dem Iraker dann mit einem Klapp­messer in den Bauch. Kamal K. starb wenig später im Kranken­haus.