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Nach neuen Vogelgrip­pefällen - Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet müssen erweitert werden

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Aufgrund des erneuten Befundes bei einer toten und mit dem Geflü­gel­pest-Erreger H5 N8 infizierten Wildente erwei­tert die Stadt jetzt den Sperr­be­zirk und das Beobach­tungs­ge­biet.Der Fund am Westufer des Cospu­dener Sees erfor­dert nun die strenge Stall­pflicht sowie die Leinen­pflicht für Hunde und Katzen in den folgenden zum Sperr­be­zirk erklärten Ortsteilen: Knaut­klee­berg, Knaut­hain, Hartmanns­dorf-Knaut­naundorf, Rehbach, Großz­schocher und Kleinz­schocher (südlich der Alfred-Rosch-Kampf­bahn und des Sommer­bads Kleinz­schocher). In Conne­witz wird der Sperr­be­zirk mit einer weiter­füh­renden Linie durch das Natur­schutz­ge­biet Elster- und Pleiße-Auwald inklu­sive Probstei und Streit­holz, entlang der B2 (stadt­aus­wärts) bis zur Abfahrt Wildpark abgegrenzt. Ab Wildpark bildet die Mühlpleiße die westliche Grenze bis zur Stadt­grenze Markklee­berg inklu­sive des agra-Geländes. Das Beobach­tungs­ge­biet umfasst nunmehr das gesamte Stadt­ge­biet südlich von und einschlie­ß­lich folgender Ortsteile: Böhlitz-Ehren­berg, Wahren, Möckern, Gohlis, Eutritzsch, Mockau, Schöne­feld, Pauns­dorf, Engels­dorf und Althen-Klein­pösna. Das Veterinär- und Lebens­mit­tel­auf­sichtsamt fordert die Tierhalter auf, dass Hunde und Katzen nicht frei herum­laufen, von toten Vögeln fernge­halten werden und vor allem in Ufernähe das Virus nicht über Vogelkot an den Pfoten weiter­tragen. Wer veren­dete Wasser- oder Greif­vögel findet, sollte sich unbedingt beim zustän­digen Veteri­näramt unter der Rufnummer (0341) 123-3791 melden. Das hochan­ste­ckende Virus war am vergan­genen Wochen­ende erstmals in diesem Jahr in Geflü­gel­be­trieben verschie­dener Bundes­länder festge­stellt worden. Der erste Geflü­gel­pest-Fall in Sachsen war eine am Freitag, 11. November, am Cospu­dener See gefun­dene und mit dem H5 N8-Virus infizierte Wildente. Seit der amtli­chen Feststel­lung bei der in Markklee­berg gefun­denen Reihe­rente unter­liegen aktuell zahlreiche Ortsteile Leipzigs strikten Restrik­ti­ons­maß­nahmen. Bislang wurde kein Virus­be­fall in Geflügel-Betrieben in Sachsen festge­stellt. Bei weiteren Wildvo­gel­funden muss jedoch mit einer Ausdeh­nung der tierseu­chen­recht­li­chen Maßnahmen auf weitere Ortsteile der Stadt Leipzig gerechnet werden.