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Nach Revision im Groitzscher Mordprozess keine schnelle Entscheidung in Sicht

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Der Dreifach-Mord von Groitzsch wird die Justitz noch einige Monate lang beschäf­tigen. Gestern sind sowohl Staats­an­walt­schaft als auch Vertei­di­gung in Revision gegangen. Die Anklage fordert für den zu lebens­langer Haft verur­teilten Guido N. eine nachträg­liche Siche­rungs­ver­wah­rung. Der 41-Jährige selbst sieht sich weiter als Opfer und verlangt einen Freispruch. Das Landge­richt hat nun vier Wochen Zeit, das Urteil von letzter Woche schrift­lich zu begründen. Danach müssen Staats­an­walt­schaft und Vertei­di­gung ihre Sicht der Dinge erläu­tern. Erst dann kann der Bundes­ge­richtshof entscheiden, ob der Fall neu aufge­rollt wird. Laut einer Gerichts­spre­cherin wird das mindes­tens drei Monate dauern.