Nach Urteil im Prozess um Hammer-Attacke - Kritik am Jobcenter wächst
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Nach dem Urteil im Fall der brutalen Hammer-Attacke im Jobcenter wächst die Kritik. Die Richter bemängelte in der Verhandlung die Regelung zum Datenschutz in der Behörde. Demnach wusste das Opfer nicht, dass der Täter bereits früher mit Pfefferspray auf einen Mitarbeiter losgegangen ist. Laut Jobcenter dürfen derartige Vorkommnisse aber nicht in die Datei der betreuten Person geschrieben werden. Am Freitag wurde der 34-jährige Täter zu 13 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Er hatte im Mai mehrfach mit einem Hammer auf seine Sachbearbeiterin eingeschlagen und sie schwer verletzt.