Nach Verbot der Neonazi-Kundgebung - NPD legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein
Zuletzt aktualisiert:
Der Streit um die Neonazikundgebung am Hautbahnhof geht in die oberste Instanz. Nachdem die Demo kurzfristig vom Oberverwaltungsgericht untersagt wurde, hat die NPD Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Rechten wollen am Hauptbahnhof auf die Entscheidung der obersten Richter warten. Die Polizei ist unterdessen angewiesen das bestehende Versammlungsverbot durchzusetzen. Im gesamten Stadtgebiet sind Beamte im Einsatz, Schwerpunkte sind der Hautbahnhof und das Völkerschlachtdenkmal. Hier wurden Halteverbote eingerichtet, außerdem kann es zu kurzzeitigen Straßensperrungen kommen.