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Nach Verbot der Neonazi-Kundgebung - NPD legt Beschwerde beim Bundesver­fas­sungsgericht ein

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Der Streit um die Neona­zikund­ge­bung am Hautbahnhof geht in die oberste Instanz. Nachdem die Demo kurzfristig vom Oberver­wal­tungs­ge­richt unter­sagt wurde, hat die NPD Beschwerde beim Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in Karls­ruhe einge­legt. Die Rechten wollen am Haupt­bahnhof auf die Entschei­dung der obersten Richter warten. Die Polizei ist unter­dessen angewiesen das beste­hende Versamm­lungs­verbot durch­zu­setzen. Im gesamten Stadt­ge­biet sind Beamte im Einsatz, Schwer­punkte sind der Hautbahnhof und das Völker­schlacht­denkmal. Hier wurden Halte­ver­bote einge­richtet, außerdem kann es zu kurzzei­tigen Straßen­sper­rungen kommen.