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Nachtflüge in Berlin bleiben erlaubt – auch Leipziger Fluglärmgegner enttäuscht

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Das Urteil zur Recht­mä­ßig­keit der Nacht­flüge am Berliner Flughafen Schöne­feld hat auch bei den Leipziger Fluglärm­geg­nern für eine herbe Enttäu­schung gesorgt. Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig hatte die Klage einiger Berliner, die um ihren Schlaf fürchten, heute abgewiesen. Die Betrof­fenen aus unserer Region hoffen nun, dass zumin­dest das vorüber­ge­hende Nacht­flug­verbot am Airport in Frank­furt bestehen bleibt. Das wäre eine gute Unter­stüt­zung für unsere Klage vor dem europäi­schen Gerichtshof für Menschen­rechte, so ein Sprecher der IG Nacht­flug­verbot Leipzig/Halle.