Nachtflüge in Berlin bleiben erlaubt – auch Leipziger Fluglärmgegner enttäuscht
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Das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Nachtflüge am Berliner Flughafen Schönefeld hat auch bei den Leipziger Fluglärmgegnern für eine herbe Enttäuschung gesorgt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Klage einiger Berliner, die um ihren Schlaf fürchten, heute abgewiesen. Die Betroffenen aus unserer Region hoffen nun, dass zumindest das vorübergehende Nachtflugverbot am Airport in Frankfurt bestehen bleibt. Das wäre eine gute Unterstützung für unsere Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, so ein Sprecher der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle.