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Neuauflage vom Hebammen-Prozess beginnt

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Am Landge­richt wird ab Mittwoch der Prozess gegen eine Hebamme der Uni-Klinik Leipzig neu augerollt. Auf der Ankla­ge­bank sitzt Kathrin S. Sie muss sich wegen fahrläs­siger Körper­ver­let­zung verant­worten. Der Fall liegt bereits fast fünf Jahre zurück. Im Herbst 2008 soll die Hebamme eine gebärende Mutter nicht ausrei­chend überwacht und dadurch den Tod ihres Babys verschuldet haben. Dafür wurde sie im November 2011 zu einer Geldstrafe verur­teilt. Kathrin S. will jedoch einen Freispruch errei­chen und ging in Revision. Ebenso die Staats­an­walt­schaft – sie hatte eine Verur­tei­lung wegen fahrläs­siger Tötung statt Körper­ver­let­zung gefor­dert.Eigent­lich sollte der Berufungs­pro­zess bereits letztes Jahr beginnen. Durch neue Vertei­diger mussten die Termine aber immer wieder verschoben werden.