Neuauflage vom Hebammen-Prozess beginnt
Am Landgericht wird ab Mittwoch der Prozess gegen eine Hebamme der Uni-Klinik Leipzig neu augerollt. Auf der Anklagebank sitzt Kathrin S. Sie muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Fall liegt bereits fast fünf Jahre zurück. Im Herbst 2008 soll die Hebamme eine gebärende Mutter nicht ausreichend überwacht und dadurch den Tod ihres Babys verschuldet haben. Dafür wurde sie im November 2011 zu einer Geldstrafe verurteilt. Kathrin S. will jedoch einen Freispruch erreichen und ging in Revision. Ebenso die Staatsanwaltschaft – sie hatte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung statt Körperverletzung gefordert.Eigentlich sollte der Berufungsprozess bereits letztes Jahr beginnen. Durch neue Verteidiger mussten die Termine aber immer wieder verschoben werden.