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Neuauflage vom Hebammen-Prozess erneut verschoben

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Der Berufs­pro­zess gegen eine Hebamme der Uniklinik wegen fahrläs­siger Tötung wurde erneut verschoben. Ursprüng­lich sollte die Verhand­lung am Mittwoch starten. Weil ein weiterer Vertei­diger hinzu­ge­kommen ist, müssen nun aber neue Termine gesetzt werden. Die Hebamme soll 2008 eine gebärende Mutter nicht ausrei­chend überwacht und dadurch einen Gebär­mut­ter­hals­riss bei ihr nicht bemerkt haben. Das Kind kam daraufhin hirntot zur Welt. Dafür wurde die Hebamme im November 2011 zu einer Geldstrafe verur­teilt – jedoch nur wegen fahrläs­siger Körper­ver­let­zung. Die Staats­an­walt­schaft ging in Revision.