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Neuauflage vom Hebammen-Prozess startet im Herbst

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Der Tod eines ungebo­renen Kindes an der Uni-Klinik wird ab Herbst erneut ein Fall für das Landge­richt Leipzig. Am 26. September startet dort laut LVZ der Berufs­pro­zess gegen eine Hebamme. Sie soll 2008 eine gebärende Mutter nicht ausrei­chend überwacht und dadurch einen Gebär­mut­ter­hals­riss bei ihr nicht bemerkt haben. Das Kind kam daraufhin hirntot zur Welt. Dafür wurde die Hebamme im November 2011 zu einer Geldstrafe verur­teilt. Die Staats­an­walt­schaft ging in Revision. Unter­dessen wurde gegen eine weitere Hebamme Anklage erhoben, die ebenfalls für den Tod des ungebo­renen Babys mit verant­wort­lich sein soll.