Neue Corona-Schutzverordnung: Tests nur noch in wenigen Bereichen
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Ab Montag gilt die neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat. Weil die Inzidenz in Leipzig seit über zwei Wochen stabil unter 35 liegt, gilt in der Stadt nur noch vereinzelt eine Testpflicht. So zum Beispiel bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, in Saunen und in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern. Öffnen dürfen ab sofort wieder Hallenbäder, Spielhallen, Zirkusse und Indoorspielplätze. Die gleichen neuen Regeln gelten auch in den beiden Landkreisen Leipzig und Nordsachsen, auch dort liegt die Inzidenz stabil unter 35.