Neue Corona-Verordnung für Sachsen beschlossen
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Sachsens Landesregierung hat die neue Corona-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft. Die neue Verordnung sieht keine Verschärfungen oder großen Änderungen vor.
Zu den zentralen Regeln gehören eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt eine Masken- und Testpflicht.
In Bus und Bahn muss mindestens eine OP-Maske getragen werden. Ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren.
