Neue Runde im Hebammen-Prozess möglich
Der Prozess gegen eine Hebamme vom Uniklinikum Leipzig geht vermutlich in eine dritte Runde. Laut Medienberichten haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Mittwoch Revision gegen das Urteil vom Dienstag eingelegt. Die 50-jährige Hebamme war vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines Babys freigesprochen worden. Sie soll 2008 vor der Geburt des Jungen Fehler gemacht und ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Nach Ansicht der Richter vom Landgericht hätte der Tod von Tony aber nicht vermieden werden können, wenn die Frau fehlerfrei gehandelt hätte. Tonys Mutter hatte einen Gebärmutterhalsriss erlitten. Der Junge kam hirntot zur Welt.Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung erreichen. Sie kritisiert die Entscheidung des Landgerichts, dass zwar Fehler der Hebamme anerkennt, sie deshalb aber nicht zur Verantwortung gezogen wird. Ähnlich sieht es die Nebenklage.