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Neue Runde im Hebammen-Prozess möglich

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Der Prozess gegen eine Hebamme vom Unikli­nikum Leipzig geht vermut­lich in eine dritte Runde. Laut Medien­be­richten haben Staats­an­walt­schaft und Neben­klage am Mittwoch Revision gegen das Urteil vom Dienstag einge­legt. Die 50-jährige Hebamme war vom Vorwurf der fahrläs­sigen Tötung eines Babys freige­spro­chen worden. Sie soll 2008 vor der Geburt des Jungen Fehler gemacht und ihre Sorgfalts­pflichten verletzt. Nach Ansicht der Richter vom Landge­richt hätte der Tod von Tony aber nicht vermieden werden können, wenn die Frau fehler­frei gehan­delt hätte. Tonys Mutter hatte einen Gebär­mut­ter­hals­riss erlitten. Der Junge kam hirntot zur Welt.Die Staats­an­walt­schaft will eine Verur­tei­lung wegen fahrläs­siger Tötung errei­chen. Sie kriti­siert die Entschei­dung des Landge­richts, dass zwar Fehler der Hebamme anerkennt, sie deshalb aber nicht zur Verant­wor­tung gezogen wird. Ähnlich sieht es die Neben­klage.